Der falsche Weg

Von lic. phil. Frank Linhart

Lic. phil. Frank Linhart Öffentlichkeitsarbeit und Berufsbildung.

Am 29. November stimmt die Schweiz über eine für die Wirtschaft höchst gefährliche Initiative ab, über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz
von Mensch und Umwelt». Die Initianten haben mittlerweile zwar den medienwirksamen Titel «Konzernverantwortungsinitiative» für ihr Vorhaben etabliert, dieser ist jedoch schlichtweg falsch, denn – wie es der eigentliche Name ja sagt: Unternehmen (auch KMU)
ganz generell wären betroffen, nicht nur grosse Konzerne.

Schon heute engagieren sich Schweizer Firmen weltweit an vorderster Front für die Verbesserung von Menschenrechten und Umweltschutz. Auch in Ländern, in denen beispielsweise Kinderarbeit oder ungenügend umgesetzte Umweltschutzregulierungen
vorkommen, arbeiten sie eng mit lokalen Partnern zusammen und suchen nach Lösungen, um die Verhältnisse zu verbessern. Die Unternehmens-Verantwortungs- Initiative zerstört
diesen konstruktiven Weg. Sämtliche Schweizer Unternehmen könnten künftig haftbar gemacht werden für behauptete Verstösse von Dritten, . B. von Lieferanten. Unsere Firmen
werden so weltweit erpressbar – und quasi gezwungen, sich aus riskanten Ländern zurückzuziehen und die Zusammenarbeit mit lokalen Geschäftspartnern zu beenden. Damit stellt die Initiative nicht nur die gesamte Schweizer Wirtschaft vor massive Komplikationen, sondern schadet auch den Menschen in den Entwicklungsländern – also denjenigen, denen sie ja angeblich helfen will …

Gemäss der Initiative müssten Schweizer Unternehmen künftig über eine Sorgfaltspflichtprüfung sicherstellen, dass von ihnen kontrollierte Unternehmen und sämtliche Geschäftsbeziehungen weltweit – darunter fallen auch Kunden und Lieferanten – international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Die Schweizer Firmen müssen dies auch jederzeit beweisen können. Gelingt ihnen dieser Beweis nicht, dann haften sie für den Schaden aufgrund einer Verletzung von Menschenrechten oder Umweltstandards – auch wenn dieser durch ein Drittunternehmen verursacht wurde, welches für das Schweizer Unternehmen oder seine Tochtergesellschaften im Ausland Leistungen erbracht hat. Bei Verstössen im Ausland können künftig Schweizer Gerichte angerufen werden. Falls die Kläger die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten nicht aus eigener Kraft zu finanzieren vermögen, haben auch ausländische Kläger Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege in der Schweiz.

Bundesrat, Parlament und die Wirtschaft lehnen die völlig übers Ziel hinausschiessende Initiative klar ab. Die berechtigten Anliegen der Initianten wurden von den Politikern
aber nicht einfach überhört. Das Parlament nahm sie auf und verabschiedete einen indirekten Gegenvorschlag, der automatisch in Kraft tritt, wenn das Volk die Initiative ablehnt. Dieser Gegenvorschlag nimmt den international erprobten Ansatz auf, welcher von vielen Staaten und Territorien in den letzten Jahren implementiert worden oder derzeit in Planung ist. Er schafft über neue Offenlegungs- und Transparenzpflichten sowie die Einführung spezifischer Sorgfaltspflichten zu Kinderarbeit und Konfliktmineralien die Basis für eine international abgestimmte und sachgerechte Regulierung – und somit einen Weg der Zusammenarbeit, nicht des Gegeneinanders. Das ist besser für alle, in der Schweiz und in den ärmsten Ländern. Der Gegenvorschlag sorgt auch dafür, dass die Schweiz ihre Gesetzgebung im Gleichschritt mit ihren wichtigsten Partnerländern weiterentwickeln kann. Eine solche international koordinierte Herangehensweise ist für den Schweizer Wirtschaftsstandort essenziell. Machen wir also den Weg dazu frei – und sagen am 29. November NEIN zur radikalen Unternehmens-Verantwortungs-Initiative!

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