Das Basler Gericht wiederholt in der Kritik

Von Dr. Bernhard Madörin

An den Gerichten wird über die Administrative Leitung Rechtspolitik betrieben, sagte Kantonsrichterin Marianne Heer aus Luzern und Dozentin für Strafprozessrecht an der Universität Bern im NZZ-Interview vom 16.6.2020. Dies sei jedoch von Kanton zu Kanton anders. Aus der Westschweiz, Zürich un Bern höre man nichts, deren Gerichte seien so gross, dass Unabhängigkeit gewährleistet sei. In kleineren Gerichtskreisen wie Basel und Aargau werden die Gerichte aber immer wieder vom Bundesgericht gerügt. Laut Heer gibt es an den Gerichten Seilschaften, die freundschaftlicher oder parteipolitischer Natur sein können. Es gäbe da Richter, bei denen man im voraus wisse, wie Sie urteilen. Da der Gerichtspräsident die Richter auswählen kann, könne er also das Ergebnis eines Prozesses beeinflussen, was sehr oft geschehe. Viele Gerichtspräsidenten hielten sich zuweilen als Unantastbar und seien Selbstherrlich und damit nicht mehr abhängig in ihrer Beurteilung.

Vielleicht erlauben Sie mir, von meinen Erlebnissen der letzten elf Jahre zu erzählen. Manchmal hält man sich selbst ja für verrückt oder glaubt, man verfolge einen Irrweg. Was mich jedoch in meinem Kampf bestärkt, ist, dass die Mauscheleien innerhalb des Justizapparates immer mehr öffentlich gemacht werden und damit nicht mehr vertuschbar sind. Der Präsident der Strafrechtlichen Abteilung heisst Hoenen. Natürlich beauftragte er den Parteifreund und Richter Gelzer mit meinem Fall, der sich mit ihm auf demselben Wahlplakat befand (sic), was an sich schon eigenartig ist – aber beginnen wir von Vorne, elf Jahre zurück. Rechtsstaat? Schon die Staatsanwaltschaft, danach das Strafgericht, danach das Berufungsgericht haben absolut alle meine Entlastungsbeweise abgelehnt. Alle Rechtsgutachten der angesehensten Schweizer Rechtsprofessoren, Prof. Böckli, Prof. Forstenmoser, Prof. Handschin, Prof. Markus und dem ehemaligen Bundesrichter Prof. Schubarth, wurden einfach ignoriert. Es hat eben das gewünschte Resultat gestört! Es begann vor elf Jahren. Ein ehemaliger Angestellter, nennen wir ihn Kurt Schudel, den wir wegen Unregelmässigkeiten entlassen mussten, liess bei unserer Firma Akten stehlen, behauptete vor der Staatsanwaltschaft, Aktionär zu sein und erstattete Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Dies kam ihr zupass. Es wurde damals von der Leitung der Staatsanwaltschaft schriftlich festgehalten, dass dies ein Schlüsselfall im Wirtschaftsverbrechen werden solle, weil ich damals die Frau des ersten Staatsanwaltes in seiner Scheidung vertrat! Mit grösster Intensität führte die Staatsanwaltschaft in vier Firmen Beschlagnahmungen durch und verhaftete meinen Geschäftspartner. Weder er noch ich wurden auf unser Siegelungsrecht aufmerksam gemacht. Der Aktendiebstahl durch Kurt Schudel wurde nicht verfolgt, die Akten selbst gar nie, wie in BGE 1B_65 / 2014  gefordert, nach der Sicherstellung förmlich beschlagnahmt. Des Weiteren haben sie unlauter mit der Steuerverwaltung zusammengearbeitet und nichts davon dokumentiert. Erst in den Protokollen der Steuerverwaltung haben wir davon erfahren. Und die Gerichte lassen alles durchgehen.

Die totale Erniedrigung vor Gericht
Das gibt’s nur in Basel: Die Richter sitzen einen Meter höher und schauen auf dich herab. Dann darf man menschenrechtswidrig nicht neben seinem Verteidiger sitzen. Man nimmt dem Beschuldigten damit seine legitimen Rechte, seine Verteidigung mit seinem Anwalt abzustimmen und mit ihm zu kommunizieren. Ein weiteres Relikt dieses Gerichtes ist das Aufstehen bei der Urteilsverkündigung. Dies steht nirgendwo im Gesetz. Man wird da während einer Stunde öffentlich abgekanzelt und verunglimpft. Es handelt sich hier klar um eine unnötige Erniedrigung.

Totale Übertreibung um Karriere machen zu können
Statt der am Schluss vorläufig festgestellten potenziellen Schadenssumme von CHF 60’000.– (7 000.– / Jahr!!!) klagte die Staatsanwaltschaft die enorme Summe von CHF 5.6 Mio. an. Kein Wunder, dass wir uns mit allen Mitteln wehren mussten. Das Strafgericht stützte zuerst die Summe der Anklage, erst das Berufungsgericht reduzierte die Schadenssumme auf – sage und schreibe noch ein Prozent der Anklage. Somit kann man schon festzustellen, dass das elfjährige Verfahren absolut unverhältnismässig war. Jemand mit weniger Energie oder Geld hätte keine Chance gehabt, sich gegen eine solche Gewaltjustiz zur Wehr zu setzen.

Die Verbandelung der Richter mit dem Anzeigesteller Kurt Schudel
Facebook ist genial. So konnten wir feststellen, dass der Anzeigesteller Kurt Schudel seit Jahren mit dem Strafgerichtspräsidenten eng verbandelt ist. Ein neutrales Prozessresultat wurde somit verunmöglicht. Strafgerichtspräsident Kiener ist auf Facebook (87 Freunde) befreundet mit: Jascha Schneider, dem Anwalt von Kurt Schudel, Steven Schudel, dem Sohn von Kurt Schudel, Jonas Weber, dem von ihm ausgesuchten Nebenrichter im Strafprozess, und Claudius Gelzer, der den Fall in der Berufung beurteilen sollte. Dies sind schon fünf Prozent aller seiner Freunde, zieht man noch seine Familie ab, fast zehn Prozent seiner 87 Freunde. Das Bundesgericht setzt die Anonymitätsgrenze der Facebookfreunde erst bei 150 an. Aber jetzt kommt’s: Kiener als Präsident des Tennisclub Stettenfeld in Riehen lässt sich vom Anzeigesteller Kurt Schudel seit 2011 seine Mannschaftsleibchen sponsern. Kurt Schudel ist Sponsoringchef des jährlichen Crossklinikcup, an dem Patrick Kiener, Bruder von Dominik Kiener, seit Beginn weg jedes Mal mitspielte. Die Schwester von Kiener ist wie Steven, Sohn von Kurt Schudel, in Riehen Tennistrainerin und Jugendtrainerin und kennen sich logischerweise.

Die Unsorgfältigkeiten der Gerichte
Nach der Strafverhandlung erhielten wir ein Urteil, welches nicht mal unterschrieben war. Bei der Akteneinsicht bestätigte dies der Gerichtsschreiber des Bundesgerichtes ebenfalls, auch das Verfahrensprotokoll war nicht unterschrieben. Das Strafgericht hätte überhaupt, mangels Anfechtungsobjekt, gar nicht urteilen dürfen, da auch die Anklage nicht unterschrieben war. All dies geht aber an den Basler Gerichten durch, auch wenn das Bundesgericht sagt, dass eine fehlende Unterschrift einen nicht heilbaren Formmangel darstellt (BGE 131 V 483 vom 28. September 2005).

Basel missachtet Bundesgerichtsentscheide
Nach vielen Jahren Verfolgung gelangten wir ans Bundesgericht. Dieses stellte fest, dass das Strafgericht und das Berufungsgericht verfassungswidrig zusammengesetzt worden seien und gab den Fall zur neuen Entscheidung an die untere Instanz zurück. Eigentlich sollte dieses nun das Strafgerichtsurteil aufheben müssen. Aber das Berufungsgericht griff zu einem Trick. Es behauptet nun, wir hätten dies zu spät geltend gemacht, wir hätten ja schon früher fragen können, ob das Strafgericht verfassungsmässig zusammengesetzt sei. Dies ist absolut lächerlich. Hat doch genau dieses Gericht in zwei Bundesgerichtsbeschwerden und im letzten Urteil die Verfassungsmässigkeit dieses Strafgerichts immer verteidigt. Zudem hat es selbst, seit Beginn des 20. Jahrhunderts, Hunderte von verfassungswidrigen Urteilen des Strafgerichts beurteilt, ohne dies selbst zu merken. Genau dieses Gericht sagt nun, wir hätten die Verfassungsmässigkeit anzweifeln sollen, damit es nicht zurückweisen muss. Es ist seit dem Jahre 1900 keinem Anwalt noch den Gerichten in Basel in den Sinn gekommen, die verfassungsmässige Zusammensetzung der Gerichte anzuzweifeln. Kann man es doch einfach voraussetzen, dass  ein Gericht verfassungsmässig zusammengesetzt wird und ein Gericht sich ans Bundesgesetz hält. Ich habe erst im Verfahrensprotokoll des Strafgerichts sehen können, dass die Gerichtsbesetzung nicht mal protokolliert war und habe sofort nachgefragt. Drei Tage nachdem ihm die Art und Weise der Besetzung bekannt gegeben wurde, habe ich dies in einer Beschwerde moniert. Schneller geht’s nicht. Doch das Gericht, welches es selbst in 120 Jahren nicht gemerkt hat, sagt, es sei nun zu spät! Dazu kommt noch, dass Richter Gelzer in zwei früheren Urteilen den Fall zurückgegeben hat, für eine neue ordnungsgemässe Eröffnung. Bei uns sagte er, es sei nur ein unnötiger Leerlauf. In Basel werden die Gesetze nach Gutdünken angewendet.

Noch ein paar Details, wie das Basler Appellationsgericht das Recht biegt.
Das Gericht darf nur den in der Anklage beschriebenen Sachverhalt beurteilen und keinen eigenen, anderen erstellen. Es wurde vielfach eine andere rechtliche Würdigung vorgenommen, ohne uns das rechtliche Gehör zu geben. Weiter wurde der Sachverhalt in mehreren Bereichen widerrechtlich abgeändert. Schon im Strafgerichtsurteil wie im ersten Urteil dieses Gerichtes gibt es so viele zu Unrecht abgeänderte Sachverhalte und sogar aktenkundig falsche Behauptungen, die der Justiz nicht würdig sind. Der Sachverhalt der Anklage ist, dass Kurt Schudel vor dem September 1997 Namensaktien erhalten haben soll. Zum Leidwesen der Behörden sind aber Aktienzertifikate aufgetaucht, die alle meinem Kompagnon gehörten und erst im April 1998 für ungültig erklärt wurden. Diese beweisen, dass der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft gar nicht möglich ist. Somit änderte das Straf- und danach das Berufungsgericht strafprozessordnungswidrig den Sachverhalt und behauptete, Schudel hätte spätestens im August 1998 Inhaberaktien erhalten, um zum gewünschten Prozessresultat zu gelangen. Wie soll man sich gegen eine Anklage verteidigen, wenn das Gericht danach einen neuen Sachverhalt erfindet? Eigentlich hätte das Gericht zum Schluss kommen müssen, dass, nach dem Sachverhalt der Anklage, Schudel eben nicht Aktionär geworden ist – wenn aber die Leibchen des Tennisclubs auf dem Spiel stehen, kommt man eben in Basel trotzdem zum gewünschten Resultat. Auch missachten die Basler Gerichte willkürlich Beweise: Kurt Schudel hat in seiner Aussage explizit ausgesagt, an keiner Kapitalherabsetzung teilgenommen noch Geld erhalten zu haben. Das Gericht nimmt trotzdem einen bei meinem Partner gefundenen Entwurf vom März 1998 als Anlass, dass er dies getan habe. Dies ist schlicht aktenwidrig. Dann behauptet es, dass er Ende August 1998 vermeintlicher Aktionär wurde und das Generalversammlungsprotokoll eine Zession ersetzen solle. Damit wäre aber das Objekt des Widerstandes, die Marke «Regio aktuell» vorher von meinem Partner persönlich gekauft worden und die Anklage wäre zusammengefallen. Man denkt dann lieber an den möglichen Verlust von Tennisleibchen einer ganzen Tennismannschaft!

Basler Straf- und Appellationsgericht ignorieren bewusst Bundesgericht
Mein Partner hat die Marke «Regio» für sich persönlich aus einer konkursamtlichen Versteigerung erstanden und kann dies beweisen. Um wiederum zum gewünschten Urteil zu gelangen, änderten die Gerichte wieder widerrechtlich die Anklage. Sie sprachen davon, dass er dies treuhänderisch für den GTS-Verlag getan hätte, oder sprechen von einem im Schweizer Strafrecht nicht existierenden getrennten rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum, obwohl davon nichts in der Anklage steht. Das Bundesgericht sagt: «Die Frage des Eigentums beurteilt sich indessen auch im Strafrecht nach rechtlichen, nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (BGE 78 IV 26 1.3).» Oder sogar «Entschieden lehnt das Bundesgericht daher die Differenzierung der Übertragungswirkung ab. Das Eigentum könne nicht in ein solches nach aussen und in ein solches nach innen zerfallen. Desgleichen sei die Konstruktion materielles und wirtschaftliches Eigentum zu verwerfen (BGE 31 II 810 und 39 II 810).» Dies interessiert weder das Basler Straf- noch das Basler Berufungsgericht. Sie entscheiden arrogant, wie sie wollen, und hoffen einfach, dass der Entscheid danach nicht am Bundesgericht angefochten wird. Ich könnte hier noch Dutzende Beispiele anfügen. Marianne Heer hat recht. Die Seilschaften und Sauhäfeli/Saudeckelimentalität ist eines Gerichts nicht würdig. Wann wird dies und von wem beendet?

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