Heizungssanierung: Von 10 auf 100 oder 1000 Tage

Martin und Cornelia Omlin sind Vereinspräsident & Gründungsmitglied im Verein «EnergieErtragSchweiz».

Seit dem 1. Oktober 2017 greift das neue Energiegesetz im Kanton Basel-Stadt. Oberstes Ziel ist die Dekarbonisierung (Reduktion und Vermeidung von CO2) – ein Unterfangen, das alle Beteiligten maximal beansprucht.

Falls eine Gas- oder Ölheizung 15 Jahre oder mehr auf dem Buckel hat, verlangt das Gesetz einen GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone). Weil es an GEAK-Experteninnen und -Experten mangelt, ist mit einer Wartezeit von Wochen oder Monaten zu rechnen, bis jemand dafür Zeit hat. Warten Sie also nicht! Nehmen Sie Kontakt mit entsprechenden Sachverständigen auf. Dabei ist zu beachten, dass pro Objekt nur ein GEAK-Experte oder eine GEAK-Expertin aufgeboten werden darf.

GEAK-Expertinnen und GEAK-Experten klären mit einer Objektanalyse ab, in welcher Energieklasse sich ein Gebäude befindet und wie je nach Gegebenheit die Gebäudetechnik und die Gebäudehülle verbessert werden können. Oberstes Ziel ist, die Energieklasse C zu erreichen. Falls dies wegen Platzmangel im Haus oder aus anderen Gründen nur mit einer Öl- oder Gasheizung geht, verlangt das Gesetz, innerhalb von 3 Jahren die Gebäudehülle zu sanieren.

Mit dem GEAK hat der Hauseigentümer eine Analyse in der Hand, um das Ziel der Dekarbonisierung zu erreichen. Jetzt kann sich die Hauseigentümerin mit einer Heizungsfachfirma in Verbindung setzen und die beste Sanierungsvariante ausarbeiten lassen. Was geht? Was geht nicht? Kann ich eine Variante mit alternativen Energiesystemen wählen? Sobald eine Systemlösung vorliegt, erfolgt der Schritt in Richtung Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt (AUE), das die neue Heizung bewilligen muss.

Mit der Bewilligung allein ist die Heizung aber noch nicht saniert. Jetzt beginnt das grosse Warten. Der Kanton Basel-Stadt setzt im Zuge der Dekarbonisierung in erster Linie auf Wärmepumpentechnik und Fernwärmeheizsysteme. Für die Installation einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe braucht es ein Baugesuch, was Wochen, wenn nicht Monate dauern kann.

Bei der Umstellung auf Fernwärme hat man es nicht einfacher. Falls sich vor dem Haus kein Fernwärmeanschluss befindet, heisst es erneut warten: Mehrere Monate bis zu einem Jahr oder mehr kann es dauern, bis der Anschluss bewerkstelligt ist.

Fazit: Vor dem neuen Energiegesetz konnte man eine Heizung in rund 10 Tagen sanieren. Seit dem 1. Oktober 2017 kann die gleiche Übung 100 oder gar 1000 Tage in Anspruch nehmen. Warten Sie also nicht! Nehmen Sie den Telefonhörer in die Hand und fragen Sie schon heute nach, mit welchem System Sie morgen Ihr Haus heizen.

www.energie-ertrag.ch